Keine Regelung über den Vergütungsanspruch in der Auslauffrist des § 15 Abs. 2 TzBfG
Annahmeverzug – Leistungsunfähigkeit – Auflösende Bedingung – Unmöglichkeit der Arbeitsleistung – Verantwortlichkeit
BAG, Urteil vom 23.09.2015 – 5 AZR 146/14
1. § 15 Abs. 2 TzBfG hält das Arbeitsverhältnis während der Auslauffrist aufrecht, begründet aber keinen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers.
2. Wird die Arbeitsleistung allein wegen Zeitablaufs unmöglich, besteht ein Vergütungsanspruch nach § 615 Satz 1 BGB unabhängig vom Verschulden des Arbeitgebers.
(Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG)
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BGB § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1, 3, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1, § 297
TzBfG §§ 21, 15 Abs. 2
Die Parteien streiten über Vergütung.
Der Kläger war bei der Beklagten als Sicherheitsmitarbeiter angestellt. Die Beklagte betreibt ein privates Wach- und Sicherheitsunternehmen, das mit dem Schutz von Liegenschaften der US-Streitkräfte betraut ist. Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses war der Bewachungsvertrag zwischen der Beklagten und den US-Streitkräften. Im Arbeitsvertrag hieß es außerdem:
„14. Einsatzgenehmigung
Die Vertragsparteien sind