DER BETRIEB
Keine Regelung über den Vergütungsanspruch in der Auslauffrist des § 15 Abs. 2 TzBfG
Annahmeverzug – Leistungsunfähigkeit – Auflösende Bedingung – Unmöglichkeit der Arbeitsleistung – Verantwortlichkeit

Keine Regelung über den Vergütungsanspruch in der Auslauffrist des § 15 Abs. 2 TzBfG

Annahmeverzug – Leistungsunfähigkeit – Auflösende Bedingung – Unmöglichkeit der Arbeitsleistung – Verantwortlichkeit

BAG, Urteil vom 23.09.2015 – 5 AZR 146/14

1. § 15 Abs. 2 TzBfG hält das Arbeitsverhältnis während der Auslauffrist aufrecht, begründet aber keinen Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers.

2. Wird die Arbeitsleistung allein wegen Zeitablaufs unmöglich, besteht ein Vergütungsanspruch nach § 615 Satz 1 BGB unabhängig vom Verschulden des Arbeitgebers.

(Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG)

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1, 3, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1, § 297

TzBfG §§ 21, 15 Abs. 2

Zusammenfassung

Die Parteien streiten über Vergütung.

Der Kläger war bei der Beklagten als Sicherheitsmitarbeiter angestellt. Die Beklagte betreibt ein privates Wach- und Sicherheitsunternehmen, das mit dem Schutz von Liegenschaften der US-Streitkräfte betraut ist. Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses war der Bewachungsvertrag zwischen der Beklagten und den US-Streitkräften. Im Arbeitsvertrag hieß es außerdem:

„14. Einsatzgenehmigung

Die Vertragsparteien sind